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Test - Schulanmeldung / - wechsel Grundschule Leeste


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In der Gemeinde Weyhe gibt es fünf Ganztagsgrundschulen, welche Kinder in den Schuljahrgängen 1 bis 4 unterrichten.

Für Kinder besteht in Deutschland eine Schulpflicht. In Niedersachen beginnt diese in der Regel mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder die zwischen dem 01.07. und dem 01.10. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden (Flexi-Kinder) können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können den Schulbesuch durch eine formlose schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese muss nicht begründet werden ( Flexibilisierung des Einschulungstermins). Eine Anmeldung an der jeweiligen Grundschule muss in diesen Fällen dennoch erfolgen.

Kinder, die nach dem 01. Oktober geboren wurden (Kann-Kinder) können auf gesonderten Wunsch an der Schule angemeldet werden. Über eine Aufnahme entscheidet in diesen Fällen die Schulleitung.

Hierzu erhalten Sie eine Einladung durch den Schulträger über die Kindergartenkommunikationsapp KIKOM mit Hinweisen, wie Sie die Online-Anmeldung nutzen können.

An wen muss ich mich wenden?

Der Wohnort entscheidet, welche Schule(n) für Sie zuständig ist. Maßgeblich hierfür ist die geltende Schulbezirkssatzung. Diese finden Sie unter Ortsrecht | Gemeinde Weyhe.

Was sollte ich noch wissen?

Inklusion/ Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung: In Niedersachsen sind alle Schulen inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können entscheiden, ob ihr Kind eine Grundschule oder eine Förderschule besuchen soll. Da der Primarbereich der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen ausgelaufen ist, gehen alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen in die Grundschule. Ansprechpartner sind neben der Grundschule die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI).

Zuständige Grundschule: Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Kindes an der für den Schuleinzugsbezirk zuständigen Grundschule.