Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises
Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises
Textblöcke ein-/ausklappen- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis liegt zur Abholung bei der ausstellenden Personalausweisbehörde bereit
- Personalausweis soll in der Regel persönlich abgeholt werden
- Abholung auch mit Vollmacht möglich
- zuständig: Personalausweisbehörde
- in der Regel: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
- auch möglich: jedes andere Bürgeramt bundesweit, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
Sie können das unter "Dokumente" hinterlegte Formular ausfüllen, wenn Sie eine Person mit der Abholung von Ihrem Personalausweis beauftragen wollen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie diesen beantragt haben:
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder erfragen Sie beim Bürgeramt. Bereits bei der Antragstellung für Ihren Personalausweis haben Sie den zu Ihrem Personalausweis zugehörigen PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen. Die sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises nutzen zu können.
- Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie diesen beantragt haben.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder wurde er gestohlen, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen können. Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Weyhe, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe ist zuständig.
Voraussetzungen
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden)
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Rechtsgrundlage
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
- Identity Card Act (PAuswG)
- Identity Card Ordinance (PAuswV)
- General Administrative Regulation on the Implementation of the Identity Card Act and the Identity Card Ordinance (PAuswVwV)
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Information on the ID card on the website of the Federal Ministry of the Interior, Building and Community
- Information on the online ID function on the website of the Federal Ministry of the Interior, Building and Community