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Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie wählen den Onlinedienst „Selbstauskunft“ - ein digitaler Service der Meldebehörde, Ihr Auskunftsrecht im Rahmen des § 7 BMeldDigiV bequem und effizient wahrzunehmen.

Für die Nutzung des Online Dienstes müssen Sie sich mit dem Vertrauensniveau „hoch“ authentifizieren.

Was brauchen Sie für den Online-Dienst?

- einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die PIN,
- die AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de) für die Verwendung des Online-Ausweises,
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät,
- ein BundID-Konto (BundID mit Online-Ausweis erstellen) – Sie können den Onlinedienst aber auch ohne eine BundID benutzen