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Rentenantrag stellen


Leistungsbeschreibung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Weitere Informationen zum Thema "Rente" gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Sollten Sie nicht eigenständig die Formulare ausfüllen können, berät und unterstützt Sie das Versicherungsamt des Landkreises Diepholz. Es hat seinen Sitz im Kreishaus Syke, Zimmer A205. 

Termine können telefonisch unter 04242-976-4437 vereinbart werden.