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Leistungsbeschreibung

Sie können hier eine Ausnahmegenehmigung von den in der Baumschutzsatzung der Gemeinde Weyhe aufgeführten verbotenen Maßnahmen beantragen. Hierfür ist der Antrag entsprechend auszufüllen.

Nach Antragsstellung wird über Ihren Antrag von der zuständigen Stelle entschieden. Sie erhalten  einen schriftlichen Bescheid.

Die Zuständigkeit liegt beim Fachbereich 4 - Gemeindeentwicklung und Umwelt.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Mielke zur Verfügung.

Telefon: 04203 71 144

oder E-Mail: mielke@weyhe.de

Die Kosten werden nach § 2 der Satzung i. V. m. Ziff. 6 der Anlage zur Verwaltungskostensatzung auf 10,85 Euro festgesetzt.

Die Kosten setzen sich aus den Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,00 € und Auslagen in Höhe von 0,85 € zusammen. Bei den Auslagen handelt es sich um die notwendigen Versandkosten für den Bescheid.