Meldebescheinigung
Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenMit dem Online-Dienst können Sie eine Meldebescheinigung erhalten, wenn mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Weyhe gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Für die Nutzung des Online Dienstes müssen Sie sich mit dem Vertrauensniveau „hoch“ authentifizieren.
Was brauchen Sie für den Online-Dienst?
- einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die PIN,
- die AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de) für die Verwendung des Online-Ausweises,
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät,
- ein BundID-Konto (BundID mit Online-Ausweis erstellen) – Sie können den Onlinedienst aber auch ohne eine BundID benutzen
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.