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Mit dem Online-Dienst können Sie eine Meldebescheinigung erhalten, wenn mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Weyhe gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Für die Nutzung des Online Dienstes müssen Sie sich mit dem Vertrauensniveau „hoch“ authentifizieren.

Was brauchen Sie für den Online-Dienst?
- einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die PIN,
- die AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de) für die Verwendung des Online-Ausweises,
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät,
- ein BundID-Konto (BundID mit Online-Ausweis erstellen) – Sie können den Onlinedienst aber auch ohne eine BundID benutzen

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.