Nebenwohnsitz - Abmeldung
Nebenwohnsitz - Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenEin von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.
Der Onlinedienst „Abmeldung Nebenwohnung“ ermöglicht es, Nebenwohnungen online abzumelden.
Für die Nutzung des Online Dienstes müssen Sie sich mit dem Vertrauensniveau „hoch“ authentifizieren.
Was brauchen Sie für den Online-Dienst?
- einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die PIN,
- die AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de) für die Verwendung des Online-Ausweises,
- ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät,
- ein BundID-Konto (BundID mit Online-Ausweis erstellen) – Sie können den Onlinedienst aber auch ohne eine BundID benutzen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport